Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für den A-Welle FerienPass
Der A-Welle FerienPass ist ein Produkt des A-Welle Tarifverbundes und der AGJA (Kinder- und Jugendarbeit Kanton Aargau) und wird unter den nachfolgenden Voraussetzungen an alle Kinder und Jugendlichen zwischen 6-16 Jahren verkauft.
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Der A-Welle FerienPass beinhaltet ein persönliches und nicht übertragbares Billett für die 2. Klasse für den A-Welle Tarifverbund.
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Der A-Welle FerienPass ist vom 5. Juli – 10. August 2025 im gesamten A-Welle Tarifverbund gültig und berechtigt zur freien Fahrt mit Bahn und Bus sowie zur Nutzung aller aufgeführten Angebote auf der Homepage www.ferienpass-aargau.ch. Der FerienPass verfällt nach Ablauf der angegebenen Gültigkeitsdauer.
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Geltungbereich A-Welle Ferienpass: www.a-welle.ch
Abgabepreise
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Der Preis pro A-Welle FerienPass beträgt CHF 37.— (ink. Mehrwertsteuer).
Kauf an der Verkaufsstelle
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Der A-Welle FerienPass kann an den erwähnten Verkaufsstellen zwischen dem 12. Mai und 10. August 2025 gekauft werden. Der A-Welle FerienPass wird vor Ort bezahlt und sofort ausgehändigt.
Kauf im Online-Shop
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Der A-Welle FerienPass kann zwischen dem 12. Mai – 10. August 2025 über den RVBW Online-Shop gekauft werden.
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Voraussetzung ist das Vorhandensein eines SwissPass.
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Der FerienPass ist direkt nach der Bezahlung auf dem SwissPass aktiv (während der Gültigkeitszeit).
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Die Vergünstigungs-Coupons in Papierform und der Sticker für den SwissPass werden innerhalb von 5 Arbeitstagen per Post zugeschickt.
Angebote
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Die AGJA übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit der aufgelisteten Angebote auf der Homepage www.ferienpass-aargau.ch. Einige Angebote haben spezielle Öffnungszeiten. Der oder die Passinhaber*in muss sich selbstständig über den Anfahrtsweg und die Öffnungszeiten informieren.
Ersatz oder Verlust
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Beim Verlust des SwissPasses kann hier ein neuer bestellt werden: Verlust SwissPass (kostenpflichtig). Ein neuer SwissPass kann auch an einer Verkaufsstelle beantragt werden (kostenpflichtig). Der FerienPass kann mit dem neuen SwissPass weiterhin verwendet werden.
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Verlorene Coupons werden nicht ersetzt.
Retouren und Rückerstattung
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Gekaufte FerienPässe werden nicht Rückerstattet.
Abwendbares Recht und Gerichtsstand
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Die Vereinbarung im Zusammenhang mit diesen AGB untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung stehenden Streitigkeiten ist Aargau. Haftung jeglicher Art wird abglehnt.
AGJA
Kinder- und Jugendarbeit Aargau
Postfach
5001 AarauTarifverbund A-Welle
Hintere Bahnhofstrasse 48
5000 AarauStand April 2025