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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für den A-Welle FerienPass

Der A-Welle FerienPass ist ein Produkt des A-Welle Tarifverbundes und der AGJA (Kinder- und Jugendarbeit Kanton Aargau) und wird unter den nachfolgenden Voraussetzungen an alle Kinder und Jugendlichen zwischen 6-16 Jahren verkauft.

  • Checkbox

    Der A-Welle FerienPass beinhaltet ein persönliches und nicht übertragbares Billett für die 2. Klasse für den A-Welle Tarifverbund.

  • Checkbox

    Der A-Welle FerienPass ist vom 5. Juli – 10. August 2025 im gesamten A-Welle Tarifverbund gültig und berechtigt zur freien Fahrt mit Bahn und Bus sowie zur Nutzung aller aufgeführten Angebote auf der Homepage www.ferienpass-aargau.ch. Der FerienPass verfällt nach Ablauf der angegebenen Gültigkeitsdauer. 

  • Checkbox

    Geltungbereich A-Welle Ferienpass: www.a-welle.ch

Abgabepreise

  • Checkbox

    Der Preis pro A-Welle FerienPass beträgt CHF 37.— (ink. Mehrwertsteuer).

Kauf an der Verkaufsstelle

  • Checkbox

    Der A-Welle FerienPass kann an den erwähnten Verkaufsstellen zwischen dem 12. Mai und 10. August 2025 gekauft werden. Der A-Welle FerienPass wird vor Ort bezahlt und sofort ausgehändigt.

Kauf im Online-Shop

  • Checkbox

    Der A-Welle FerienPass kann zwischen dem 12. Mai – 10. August 2025 über den RVBW Online-Shop gekauft werden. 

  • Checkbox

    Voraussetzung ist das Vorhandensein eines SwissPass.

  • Checkbox

    Der FerienPass ist direkt nach der Bezahlung auf dem SwissPass aktiv (während der Gültigkeitszeit).

  • Checkbox

    Die Vergünstigungs-Coupons in Papierform und der Sticker für den SwissPass werden innerhalb von 5 Arbeitstagen per Post zugeschickt.

Angebote

  • Checkbox

    Die AGJA übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit der aufgelisteten Angebote auf der Homepage www.ferienpass-aargau.ch. Einige Angebote haben spezielle Öffnungszeiten. Der oder die Passinhaber*in muss sich selbstständig über den Anfahrtsweg und die Öffnungszeiten informieren.

Ersatz oder Verlust

  • Checkbox

    Beim Verlust des SwissPasses kann hier ein neuer bestellt werden: Verlust SwissPass (kostenpflichtig). Ein neuer SwissPass kann auch an einer Verkaufsstelle beantragt werden (kostenpflichtig). Der FerienPass kann mit dem neuen SwissPass weiterhin verwendet werden. 

  • Checkbox
    Verlorene Coupons werden nicht ersetzt.

Retouren und Rückerstattung

  • Checkbox

    Gekaufte FerienPässe werden nicht Rückerstattet.

Abwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Die Vereinbarung im Zusammenhang mit diesen AGB untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung stehenden Streitigkeiten ist Aargau. Haftung jeglicher Art wird abglehnt.

    AGJA
    Kinder- und Jugendarbeit Aargau
    Postfach
    5001 Aarau

    Tarifverbund A-Welle
    Hintere Bahnhofstrasse 48
    5000 Aarau

    Stand April 2025