Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für den A-Welle FerienPass 2023
Der A-Welle FerienPass ist ein Produkt des A-Welle Tarifverbundes und der AGJA (Kinder- und Jugendarbeit Kanton Aargau) und wird unter den nachfolgenden Voraussetzungen an alle Kinder und Jugendlichen zwischen 6-16 Jahren verkauft.
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Der A-Welle FerienPass beinhaltet ein persönliches und nicht übertragbares Billett für die 2. Klasse für den A-Welle Tarifverbund.
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Der A-Welle FerienPass ist vom 8. Juli – 13. August 2023 im gesamten A-Welle Tarifverbund gültig und berechtigt zur freien Fahrt mit Bahn und Bus sowie zur Nutzung aller aufgeführten Angebote auf der Homepage www.ferienpass-aargau.ch. Der FerienPass verfällt nach Ablauf der angegebenen Gültigkeitsdauer.
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Geltungbereich A-Welle Ferienpass: www.a-welle.ch
Abgabepreise
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Der Preis pro A-Welle FerienPass beträgt CHF 35.— (ink. Mehrwertsteuer).
Kauf an der Verkaufsstelle
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Der A-Welle FerienPass kann an den erwähnten Verkaufsstellen zwischen dem 1. Juni und 13. August 2023 gekauft werden. Dazu muss ein Passfoto mitgebracht und der FerienPass direkt vor Ort bezahlt werden. Der A-Welle FerienPass wird sofort ausgehändigt.
Kauf im Online-Shop
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Der A-Welle FerienPass kann zwischen dem 1. Mai – 22. Juni 2023 mit dem Bestellformular über den Online-Shop vorbestellt werden. Die Rechnung und der FerienPass wird ab Ende Juni 2023 per Post zugestellt. Die Rechnung muss innert 10 Tagen nach Rechnungseingang bezahlt werden. Ein Passfoto wird von dem/der Inhaber*in des Passes selber aufgeklebt.
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Die Vorbestellung ist verbindlich und kann nicht mehr storniert werden.
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Falls der ausstehende Rechnungsbetrag nicht innert der angegebenen Frist überwiesen wird, gerät die haftende Person ohne Mahnung in Verzug.
Angebote
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Die AGJA übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit der aufgelisteten Angebote auf der Homepage www.ferienpass-aargau.ch. Einige Angebote haben spezielle Öffnungszeiten. Der oder die Passinhaber*in muss sich selbstständig über den Anfahrtsweg und die Öffnungszeiten informieren.
Ersatz oder Verlust
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Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des A-Welle FerienPasses wird dieser weder ersetzt noch der Betrag zurückerstattet.
Retouren und Rückerstattung
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Vorbestellte FerienPässe können nicht retourniert werden. Zugestellte, aber nicht verwendete A-Welle FerienPässe können nicht zurückgegeben werden und sind daher zahlungspflichtig.
Abwendbares Recht und Gerichtsstand
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Die Vereinbarung im Zusammenhang mit diesen AGB untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung stehenden Streitigkeiten ist Aargau. Haftung jeglicher Art wird abglehnt.
AGJA
Kinder- und Jugendarbeit Aargau
Postfach
5001 AarauTarifverbund A-Welle
Bahnhofstrasse 61
5001 AarauStand April 2023